GARTEN
Japanischer Garten in Leinefelde
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Entscheidungen
1. In Bezug auf den ersten Faktor habe ich die bestehende städtebauliche Struktur durch die Errichtung des japanischen Gartens nicht zerstören wollen. Das entspringt dem Gedanken, daß hier wenigstens die Spuren des einstigen Lebens gesichert werden sollten. So werden Konturen des abgetragenen Wohnhauses dezent sichtbar gemacht und in die Gesamtgestaltung einbezogen.

2. Als Maßnahme gegen die in Punkt 2 genannte Gefahr kann zunächst die Lage des japanischen Gartens gesehen werden. Er gehört unverwechselbar zum Festsaal, d.h. jeder sieht, dass der Garten Teil der gemeinsamen Einrichtung ist.

Um diesen Öffentlichkeitscharakter zu unterstreichen, verläuft ein Weg mitten durch den Garten, der für jeden jederzeit zugänglich ist und von dem aus jeder jederzeit den japanischen Garten genießen kann. Das ist die etwas umgestaltete Rampe, die ursprünglich für den Zugang der Rollstuhlfahrern zu WVL-Einrichtungen gedacht war.

Entlang dieser Rampe wird der "Fluss" angelegt, der den Besuchern optische und akustische Reize gibt und gleichzeitig eine wichtige Funktion übernimmt, nämlich als Barriere, um Gelegenheitsdelikte zu verhindern.

Entlang der nordlichen und westlichen Grenze wird eine natürliche Barriere aus einer niedrigen Mauer und Heckenpflanzen vorgesehen. Die Härte der Mauerkante wird durch weitere Bepflanzungen gemildert.

3. Der japanische Garten streckt sich somit im Norden bis zum Erschließungsweg. Man sieht im Norden den "Berg" mit dichtem Gehölz. Im Westen und im Osten begrenzt sich der Garten jeweils durch Bepflanzung und Gebäude. Nach Süden hin öffnet er sich großzügig.

In dieser "Landschaft" wird die Bewegung des Wassers als "Fluss", der als Wasserfall anfängt und nach langsamem Schlängeln das "Meer" erreicht, eingeplant. Das symbolisiert die Landschaft entlang der Leine und die Leine selbst, die hier im Thüringer Wald entspringt und schließlich in die Nordsee fließt.







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